Beitrittserklärung
- Mitglied des Vereins kann jede(r) BürgerIn werden, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung des Vereins anerkennt. Der Beitritt erfolgt nach Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung und nach Zustimmung des Vorstands.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, im Sinne der Satzung zu wirken. Sie haben das Recht, die Organe des Vereins zu bestellen und zu wählen bzw. in diese gewählt zu werden.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Ausschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung, wenn es seitens des Mitgliedes zu groben Verstößen gegen die Satzung kam.
Das Formular zur Beitrittserklärung steht als PDF zum download bereit.